Die Aufnahmeentscheidung fällt nach persönlichem Gespräch mit dem Kind oder dem Jugendlichen in Begleitung von den am bisherigen Entwicklungsprozess wesentlich beteiligten Personen und Sorgeberechtigten. Beginnend wünschen wir uns ein Einzelgespräch mit den Kolleginnen oder Kollegen des zuständigen Jugendamtes und den Eltern und/oder weiteren Sorgerechtsinhabern in unserer Einrichtung. Entwicklungsberichte, Verhaltensbeobachtungen, Gutachten usw. ziehen wir zur Vorabinformation bzw. Anamnese hinzu.

Eine klare Entscheidung der Personensorgeberechtigten, des Kindes/des Jugendlichen sowie des zuständigen Jugendamtes ist die Grundlage für eine Aufnahme. Die Aufnahmemodalitäten dafür, wie z.B. Anbahnung, Probewohnen und Zeitraum, können individuell vereinbart werden. In einem ersten Hilfeplangespräch werden dann die Erwartungen und Wünsche abgewogen, Arbeitsvereinbarungen getroffen und einvernehmlich erste Ziele festgelegt.